BEYCODENT
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Freistellung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV

Hiermit bestätigen wir rechtsverbindlich, das die Firma BEYCODENT für alle Verkaufs- und Transportverpackungen im Sinne von § 3 der deutschen  Verpackungsverordnung in der heute geltenden Fassung, welche die Firma BEYCODENT in Verkehr bringt, an einem System zur Entsorgung im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 VerpackV in Deutschland beteiligt ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.


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