Sicherheitskennzeichnung für magnetfeldkritische Bereiche – „Herzschrittmacher verboten“
Dieses Verbotsschild ist speziell für Bereiche vorgesehen, in denen starke Magnetfelder vorhanden sind – etwa in Zahntechnik, Radiologie, Laboren oder bei Geräten mit magnetischer Halterung. Das runde Etikett mit dem Symbol „Herzschrittmacher verboten“ warnt zuverlässig vor Gesundheitsrisiken und erfüllt die Anforderungen gemäß BGV A8 P11 und DIN 4844-2D-P011. Die selbstklebende Folie lässt sich leicht auf glatten Oberflächen anbringen und ist UV- sowie witterungsbeständig – für Innen- und Außenbereiche geeignet.
Produktmerkmale:
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Durchmesser: Ø 100 mm
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Material: selbstklebende Folie
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Normen: DIN 4844-2D-P011, BGV A8 P11
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Druck: hochwertiger Siebdruck
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Eigenschaften: UV-beständig, witterungsbeständig
Vorteile auf einen Blick:
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Sofort erkennbar: Deutliche Piktogramm-Darstellung nach geltender Norm
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Rechtssicher: Entspricht den Vorschriften für Sicherheitskennzeichnung
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Widerstandsfähig: Geeignet für anspruchsvolle Umgebungen
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Schnelle Anbringung: Selbstklebend, kein Werkzeug erforderlich
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Schützt Menschenleben: Vermeidet lebensbedrohliche Situationen bei Trägern von Herzschrittmachern
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