Rezepte
Formular Verordnung Krankenbeförderung
Pack mit 50 Blatt, Format DIN A5Muster 4: Verordnung einer Krankenbeförderung - Hinweise beachten:
Zuzahlungsfrei oder -pflichtig: Bitte angeben, ob Zuzahlungen erforderlich sind. Zuzahlungsfrei gilt für Unfallversicherungsträger, Versicherte mit Versorgungsleiden oder befreite Versicherte.
Unfall oder Versorgungsleiden: Kennzeichnen Sie Unfälle, Berufskrankheiten oder Versorgungsleiden.
Hinfahrt und Rückfahrt: Fahrten zwischen Aufenthaltsort und Behandlungsort sind verordnungsfähig, abhängig von medizinischer Notwendigkeit.
Grund der Beförderung: Für stationäre Behandlung oder besondere Gründe.
Hochfrequente Behandlung: Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie erfordern eine medizinisch notwendige Fahrt.
Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung: Bei Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung.
Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung: Gleiche Bedingungen für mindestens 6 Monate.
Anderer Grund: Wenn KTW notwendig ist.
Behandlungstag und Behandlungsfrequenz: Geben Sie den voraussichtlichen Behandlungstag und die Behandlungsstätte an.
Art der Beförderung: Taxi, KTW, RTW, NAW/NEF oder andere.
Sonstiges: Für zusätzliche Angaben wie Datum der Operation oder Begleitperson.
Einfache Abwicklung für Ihre Krankenbeförderung.
Heilmittelverordnung 13-2021, 100 St. A5
Version 13, 2021
Pack mit 100 Blatt, Format DIN A5
„Muster 13: Heilmittelverordnung
Maßnahmen der Physiotherapie, Podologischen Therapie, Stimm‐, Sprech‐, Sprach‐ und Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie.
Heilmittelverordnung 13, z.B. für physikalische Therapie hier bestellenDie Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel‐Richtlinie) ist zu beachten.
Vor der erstmaligen Verordnung von Heilmitteln ist eine Eingangsdiagnostik notwendig. Vor weiteren Verordnungen ist zu prüfen, ob eine erneute schädigungsabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich ist.
1. Auswahl des Heilmittelbereichs2. Behandlungsrelevante Diagnose(n)3. Diagnosegruppe4. Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog5. Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges Felder „Heilmittel“6. Behandlungseinheiten 7. Therapiefrequenz 8. Therapiebericht 9. Hausbesuch ja/nein10. Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen11. Ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise 12. IK des Leistungserbringers
Privatrezept grün DIN A6
DIN A6 quer
grüner Schattendruck
PKV konforme Aufteilung
Neutral: Die Rezepte sind zum Bedrucken mit Laserdrucker u.a. vorgesehen.Steuern sparen mit dem grünen Privatrezept. Grünes Rezept: : Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. In diesem Fall verwendet die Ärztin oder der Arzt ein sogenanntes grünes Rezept. Dieses darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Es ist unbegrenzt gültig, da es nur Empfehlungscharakter für nicht verschreibungspflichtige Medikamente hat.
Für die private Verordnung in Arztpraxen, Privatpraxen, Heilpraktikern, etc. Block a 100 Stück Original Denova ® 10605Kein Verkauf an Privatkunden möglich!
Privatrezept mit Praxiseindruck lose ungeblockt
Privatrezepte mit Praxiseindruck, bis 4-farbigRezepte lose (ungeblockt)
DIN A6-Format
Privatrezept mit Praxiseindruck, 1-farbig, geblockt
Privatrezepte mit Praxiseindruck, 1-farbig schwarz
DIN A6-FormatGeblockt zu je 100 BlattVerkaufseinheiten:- 2 Block = 200 Blatt- 5 Block = 500 Blatt- 10 Block = 1.000 Blatt
Privatrezept mit Praxiseindruck, 1-farbig, geblockt
Privatrezepte mit Praxiseindruck, 1-farbig schwarz
DIN A6-FormatGeblockt zu je 100 BlattVerkaufseinheiten:- 2 Block = 200 Blatt- 5 Block = 500 Blatt- 10 Block = 1.000 Blatt
Privatrezept mit Praxiseindruck, farbig, geblockt
Privatrezepte mit Praxiseindruck, 4-farbig
DIN A6-FormatBlock mit je 50 Blatt- 50 Block = 2.500 Blatt- 100 Block = 5.000 Blatt- 200 Block = 10.000 Blatt
Privatrezept mit Praxiseindruck, farbig, lose DENOVA
Privatrezepte mit Praxiseindruck, 4-farbigFreie Gestaltung nach Kundenwunsch.
DIN A6-Format
Privatrezepte neutral mit Schattendruck
Privatrezepte neutral ohne Praxiseindruck mit Schattendruck "Zahn" (fälschungserschwert)
100 Stück geblockt, DIN A6-Format
Privatrezepte PKV blau Pack mit 100 Stück
Privatrezept PKV (privat) mit hellblauem Druck, ohne Praxiseindruck
Privatrezept zu 100 Stück geblockt, DIN A6-Querformat
Privatrezepte, A6, blanko, geblockt
Privatrezepte neutral ohne Praxiseindruck, weiß
100 Stück geblockt, DIN A6-Format
Privatrezepte, A6, blanko, lose
Privatrezepte neutral ohne Praxiseindruck, weiß
Pack mit 500 Stück, DIN A6-FormatEntdecken Sie unsere hochwertigen Privatrezepte im praktischen A6-Format. Diese blanko, losen Rezeptblätter sind ideal für medizinische Berufe. Ob als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut - mit unseren Privatrezepten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verordnungen übersichtlich und professionell zu dokumentieren.
Die A6-Größe passt bequem in Ihre Kitteltasche oder Ihren Notizblockhalter, sodass Sie Ihre Rezepte immer griffbereit haben. Mit dem blanko Design haben Sie die volle Kontrolle über den Inhalt und können individuelle Anpassungen vornehmen.
Unsere Privatrezepte zeichnen sich durch ihre hohe Papierqualität aus, die für eine angenehme Schreib- und Druckqualität sorgt. Sie können sicher sein, dass Ihre Verschreibungen professionell und gut lesbar sind.
Bestellen Sie Ihre Privatrezepte noch heute in unserem Online-Shop und erleichtern Sie sich den Praxisalltag. Mit unseren A6-Privatrezepten haben Sie die perfekte Lösung für Ihre medizinische Praxis.
Zahnärztliche Heilmittelverordnung Formular, 100 St.-Pack
Pack mit 100 Blatt, Format DIN A4
Am 01.07.2017 tritt die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ in Kraft. Damit werden erstmals Heilmittelverordnungen von Vertragszahnärzten in einer eigenen Richtlinie geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Ein allgemeiner Teil regelt die grundlegenden Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Der zweite Teil umfasst den Heilmittelkatalog Zahnärzte, in dem die verordnungsfähigen Heilmittel bestimmten Indikationen zugeordnet werden.
Jeder Heilmittelverordnung liegt ein Regelfall zugrunde, der in den jeweiligen Abschnitten des "Heilmittelkataloges Zahnärzte" definiert wird.Vertragszahnärzte dürfen Heilmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig selbst verordnen – wie zum Beispiel logopädische oder physiotherapeutische Behandlungen für Patienten mit Störungen des zentralen Nervensystems und Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich.